Vipassana-Meditation


IN DER TRADITION VON SAYAGYI U BA KHIN WIE VON S.N. GOENKA UND SEINEN ASSISTENZLEHRERN GELEHRT

Dies ist die internationale Homepage der Vipassana-Vereinigungen, die Meditationskurse in der Tradition von Sayagyi U Ba Khin organisieren, so wie sie von S.N. Goenka und seinen Assistenzlehrern gelehrt werden.


Vipassana bedeutet, die Dinge so zu sehen, wie sie wirklich sind. Es ist eine der ältesten Meditationstechniken Indiens, wurde dort vor über 2500 Jahren als ein universelles Heilmittel gegen universelle Krankheiten entdeckt und als eine Kunst des Lebens gelehrt. Auf dieser Webseite finden Sie eine Einführung in Vipassana von S.N. Goenka.


Vipassana wird in zehntägigen Kursen gelehrt. In dieser Zeit erlernen die Teilnehmer/innen diese Meditationstechnik in ihren Grundzügen, üben sich darin und können so die positiven Ergebnisse der Vipassana-Praxis selbst erfahren.  


Für die Kurse werden keine Gebühren erhoben - auch nicht für Unterkunft und Verpflegung. Kosten werden durch Spenden von Teilnehmer/innen getragen, die bereits einen Kurs abgeschlossen haben, die positiven Wirkungen von Vipassana erfahren haben und nun anderen ebenso diese Erfahrung ermöglichen möchten.


Es gibt eine grosse Anzahl von Vipassana-Zentren in Indien und Asien, sechs Zentren in Nordamerika, sieben Zentren in Europa, sieben in Australien/Neuseeland und ein Zentrum in Japan. Jedes Zentrum bietet fortlaufend 10-Tage-Kurse an. Zusätzlich werden auch außerhalb der Zentren 10-Tage-Kurse organisiert.


Voraussetzung für eine Anmeldung zu einem Vipassana-Kurs ist ein gründliches Studium der Teilnahmebedingungen und der Kursregeln.


Vipassana-Kurse werden inzwischen auch in Gefängnissen abgehalten. Zu Vipassana-Meditation im Strafvollzug existiert eine eigene Webseite.


Besondere 10-Tage-Kurse für Führungskräfte aus Unternehmen und Verwaltung werden regelmäßig an verschiedenen Zentren weltweit angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.


Informationen zur Vipassana-Meditation gibt es auch in anderen Sprachen.

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Letzte Änderung: 07.05.2007